AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand des Auftrages ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit für den Käufer/Mieter
2. Provision
Unsere Angebote sind provisionspflichtig für den Käufer/Mieter. Es sei denn im Immobilienangebot wird etwas anderes geregelt. Die Provision wird bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages zur Zahlung fällig. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Minderungen des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer bzw. den in den Inseraten genannten Stellen. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wir bitten um Rückgabe unseres Immobilienangebotes falls die Ihnen angebotene Immobilie bereits von anderer Seite bekannt ist. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall innerhalb von 5 Tagen durch eingeschriebenen Brief mit, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntnis von dem Objekt erlangt haben. Anderenfalls gelten wir als ursächlicher Makler, der die Abschlussgelegenheit nachgewiesen hat.
Unsere Informationen über die Vertragsangelegenheit sind vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und den Ankauf/die Anmietung durch den dritten sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet.
5. Erlaubte Doppeltätigkeit
Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd tätig zu werden.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen körperlichen Schaden erleidet oder sein Leben verliert.
7. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
9. Gerichtsstand
Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtstand und Erfüllungsort der Amtsgerichtsbezirk Vechta bzw. der Landgerichtsbezirk Osnabrück.